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Die häufigsten Fragen zu Quads und ATV´s

Was ist ein Quad oder ATV?

Ein Quad oder ATV (kurz für All Terrain Vehicle, deutsch: „Geländefahrzeug“) ist ein kleines Kraftfahrzeug für ein bis zwei Personen mit vier Rädern oder seltener mit vier Gleisketten, häufig mit dicken Ballonreifen als Geländefahrzeug. In Deutschland werden Sport- und Freizeitfahrzeuge häufig als Quad bezeichnet, Arbeitsfahrzeuge für den Geländeeinsatz, beispielsweise Bergrettungsfahrzeuge mit Allradantrieb, eher als ATV.

Gibt es noch andere Typen solcher Fahrzeuge?

Die Allgemeinheit verwechselt ein ATV oder Quad schon mal gerne mit einem Trike (Dreirädriges Motorrad) oder sogar einem Traktor. Zwar basiert das heutige ATV eigentlich auf einem Dreirad, das in den frühen 80er Jahren in Amerika hergestellt wurde, allerdings verschwand diese Fahrzeugart schnell wieder vom Markt, die Unfallgefahr war einfach zu groß. Heute werden in der Szene immer öfter auch die "Buggys" in Zusammenhang mit ATV genannt. Diese Fahrzeuge verfügen zwar auch über eine gewisse Geländegängigkeit, sind aber von der Bedienung und den Fahreigenschaften eher einem Kart ähnlich. Buggys verfügen über einen Überrollbügel, Schalensitze, Lenkrad, Dreipunktgurt und Fußpedale wie in einem Auto.

Brauche ich einen besonderen Führerschein für ein Quad / ATV?

Grundsätzlich gilt: Für das Fahren eines Quad oder ATV wird der Führerschein Klasse B (alt 3) benötigt. Das gilt für alle Quad / ATV, unabhängig von Leistung oder Hubraum und unabhängig von der Art der Zulassung (siehe: Zulassung). Das Bedeutet in der Praxis, das man mindestens 18 Jahre alt sein muss. Die Klasse A, A1 berechtigt in keinem Fall zum Fahren eines Quad / ATV. Seit 2005 gibt es allerdings eine Neuerung. Auf Druck der EU wurde eine neue Führerscheinklasse eingeführt. Diese Klasse S berechtigt schon 16-jährige zum Fahren eines Quad. Allerdings gibt es dabei massive Einschränkungen. Die Fahrzeuge dürfen nicht mehr als 50 ccm haben und nicht schneller als 45 km/h fahren. Es ist auf keinen Fall erlaubt, z.B. eine auf 45 km/h gedrosselte 150 ccm oder noch größere Maschine zu fahren. Der Führerschein Klasse S steht in keiner Kombination zu den Fahrerlaubnissen der Klassen L oder T. Wer sich also mit 16 Jahren für ein solches Quad entscheidet, darf mit dem zu erwerbenden Führerschein keine anderen Fahrzeuge wie Mofa oder Roller fahren. Dafür muss die Fahrerlaubnis separat erworben werden.

Wie alt muss ich sein um ein Quad / ATV fahren zu dürfen?

Grundsätzlich gilt: Ab 18 Jahren darf man ein Quad oder ATV fahren, vorausgesetzt man besitzt die Fahrerlaubnisklasse B (alt 3). Ab 16 Jahren gilt: Mit der neuen Fahrerlaubnisklasse S dürfen Quads bis 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gefahren werden. Natürlich dürfen aber auch jüngere Personen ein Quad oder ATV fahren, das allerdings nur auf privatem Gelände, oder auf dafür vorgesehenen Plätzen, z.B. Motocross- oder Endurogeländen. Fahrer unter 16 Jahren sollten dabei immer unter Aufsicht eines Erwachsenen stehen. Für die Jüngsten bieten die Hersteller auch Quads, die per Stellschraube in der Geschwindigkeit angepasst werden können. Es gibt sogar Funkfernbedienungen zum Abstellen des Motors in gefährlichen Situationen.

Muss ich beim Fahren eines Quad / ATV einen Schutzhelm tragen?

Diese Frage befasst zur Zeit den Gesetzgeber. Für den Februar 2005 wurde die Einführung einer allgemeinen Helmpflicht für Quad und ATV angestrebt. Nach aktuellen Infos verschiebt sich dies in den Sommer 2005. In wie weit davon auch die Altzulassungen betroffen sind, kann noch nicht gesagt werden. Zur Zeit gibt es Zulassungen, bei denen das Tragen eines Helmes lediglich empfohlen wird. In vielen Fällen wird aber das Tragen eines Helmes zur Auflage für eine Straßenzulassung gemacht. Das ist in den Papieren auch entsprechend festgehalten. Obwohl es keine eindeutige gesetzliche Regelung gibt, gilt im Falle einer Eintragung aber auf jeden Fall die Auflage, die eingetragen ist und wird im Falle einer Zuwiederhandlung mit entsprechender Geldstrafe belegt. Allerdings sollte das Tragen eines Schutzhelmes als Selbstverständlichkeit vorausgesetzt werden.

Hat ein Quad / ATV auch eine Straßenzulassung?

Obwohl die Quad und ATV ursprünglich ausschließlich für den Gebrauch im Gelände entwickelt wurden, hat sich in Deutschland und großen Teilen Europas die Straßenzulassung durchgesetzt. Natürlich müssen für diese Zulassung eine Reihe gesetzlicher Vorgaben erfüllt sein. In Deutschland wird das meiste dazu in der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) geregelt. Seit ein paar Jahren werden aber auch Quad und ATV aus dem Ausland mit entsprechender COC (Certificate of Authenticy) im Straßenverkehr anerkannt. Mittlerweile bietet der Handel fast ausschließlich für die Zulassung umgerüstete Fahrzeuge an. In der Art der Zulassung gibt es allerdings (noch) große Unterschiede. Früher wurden die meisten Quad und ATV als PKW zugelassen. Diese Zulassungsart hat aber eine Menge Nachteile, weil ein Quad technisch nicht mit einem PKW vergleichbar ist. Heute werden die meisten Quad / ATV als VKP (vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung) oder als Zugmaschine/Ackerschlepper zugelassen. Nachteil der VKP Zulassung ist die gesetzlich vorgeschriebene Drosselung der Fahrzeuge auf höchstens 15 kW. Diese Maßnahme stammt noch aus den Anfangszeiten der Quads in Deutschland und ist auf das eher zurückhaltende Vertrauen der TÜV Prüfer in die teilweise veraltete Technik zurückzuführen. Leider hat sich bis heute daran nichts geändert. Eine weitere Möglichkeit der Zulassung ist die Zugmaschine. Der Vorteil dabei: Keine Leistungsbeschränkung. Auch die früher geltende Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 62 km/h ist hinfällig. Der Nachteil der Zugmaschinenzulassung: Größerer Aufwand des Umbaus, benötigt wird unter anderem eine Anhängerkupplung und ein Rückwärtsgang. Allerdings hat so mancher Händler auch dafür schon entsprechende Gesetzeslücken ausgemacht und die Zugmaschinenvorgaben auf ein kleinstmögliches Maß herunter geschraubt. Die Art der Zulassung für Quad und ATV ist aber weiterhin in der Disskussion und Änderungen können jederzeit eintreten.

Beifahrer?

In Deutschland gibt es keine allgemeingültige Regelung dafür, ob auf Quads/ATVs zwei Personen zugelassen sind. Bei der Einzelabnahme durch den TÜV jedoch wird festgelegt, ob Zweipersonen-Fahrten zulässig sind.

Wie schnell fährt ein Quad / ATV?

Quads bis 50 ccm, die von 16-jährigen mit der Führerscheinklasse S gefahren werden dürfen, fahren 45 km/h schnell. Dabei wird eine etwas höhere, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von bis zu 60 km/h durch eine Drosselung reduziert. Manipulationen an der Drosselung führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Alle anderen Quad und ATV die mit einem Führerschein Klasse B gefahren werden dürfen, sind an die Angabe der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit in den Papieren gebunden. Hier gibt es eine weite Spanne, abhängig von der prüfenden TÜV Stelle oder den notwendigen Gutachten für eine Zulassung. In der Regel beträgt die eingetragene Geschwindigkeit zwischen 80 und 120 km/h. Ausnahmen findet man immer wieder, entweder mal mehr oder auch noch weniger. Die tatsächlich erreichbare Geschwindigkeit liegt in den meisten Fällen aber um einiges höher. Besonders leistungsstarke Sportquads erreichen serienmäßig auch schon mal 150 km/h. Im Bereich der StVO ist eine Überschreitung der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit aber nicht erlaubt.

Ist das Fahren schwierig?

Wie bei allen anderen Fahrzeugen auch, ist das immer eine Frage der persönlichen Einstellung und des Könnens. Grundsätzlich gilt: Die Bedienung eines Quad oder ATV ist nicht vergleichbar mit der Bedienung eines PKW oder Motorrades. Die fahrphysikalischen Eigenschaften ähneln dagegen eher einem PKW. Wie bei einem Auto neigt das ATV in Kurven nach Außen. Um ein Überkippen in Kurven zu verhindern, sollte man diese nie zu schnell anfahren. Auf einem ATV kann man bis zu einer gewissen Grenze aber auch durch Verlagerung des Oberkörpers in Richtung Kurveninneres dem Kippen entgegenwirken. Der Lenker ist zwar vielen von einem Motorrad vertraut, dennoch muss man auf einem ATV wirklich Lenken um eine Richtungsänderung vorzunehmen. Auf einem Motorrad geht das schon durch leichten Gegendruck und Gewichtsverlagerung. Umsteiger müssen also bedenken, das man den Lenker eines ATV durch Druck und Zug wirklich bewegen muss. Der Kraftaufwand dafür kann teilweise recht erheblich sein. Es gibt noch eine ganze Reihe Quad- oder ATV spezifischer Eigenheiten, diese aufzuzählen führt aber zu weit. Grundsätzlich sollte der Anfänger erste Fahrversuche auf abgesperrtem Terrain machen. Oder auch eine Fahrschule oder einen Fahrkursus besuchen.